Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Mercedes-Benz SLK-Club e.V.

Geschäfts- und Finanzordnungab 05.04.2008

 

§ l STRUKTUR

Der Verein wird in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland durch den Vorstand vertreten.
Er alleine kann Mitglieder aufnehmen. Die Aufnahme von Mitgliedern aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich.

§ 2 ERLANGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

Die Clubmitgliedschaft muss über einen Antrag des Mercedes-Benz SLK-Club e.V. schriftlich erfolgen.
Nach Antragsannahme durch den Vorstand und Eingang des Aufnahmebeitrags erhält der Bewerber einen Mitgliedsausweis. (Mercedes-Benz ClubCard genannt) Diese ist nur gültig, wenn der Jahresbeitrag bezahlt wurde. Die MB ClubCard hat eine Gültigkeit von einem Jahr und ist nicht übertragbar,(MB ClubCard wird durch die MBCCCI GmbH ausgestellt).

Die MB ClubCard für das nächste Jahr verlängert sich automatisch, sobald der fällige Jahresbeitrag bezahlt wurde.

Der Verlust der MB ClubCard ist dem Vorstand sofort anzuzeigen. Die Ausstellung einer neuen MB ClubCard ist dann kostenpflichtig.

Jede Beendigung der Mitgliedschaft beinhaltet die sofortige Ungültigkeit der MB ClubCard und verpflichtet zur unverzüglichen Rücksendung an den Vorstand.

§ 3 AUSSCHLUSS AUS DEM VEREIN

Grobe Verstöße gem. § 6 der Satzung sind insbesondere:

  • Verstöße gegen die Satzung, Zielsetzung oder Interessen des Vereins.
  • Verstöße gegen die einzelnen / jeweiligen Geschäftsordnungen.
  • Missbrauch der MB ClubCard, sowie der Embleme (Schriftzug / Logo) des Vereins.

§ 4 RECHTE UND PFLICHTEN

Jedes Mitglied hat das Recht, an allen öffentlichen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Für die Teilnahme an Veranstaltungen kann von den Mitgliedern eine Ausfahrtsgebühr erhoben werden. Nichtmitglieder zahlen eine erhöhte Ausfahrtsgebühr. Diese wird mit dem Programm veröffentlicht. Die Beträge werden vor den Veranstaltungen auf das Vereinskonto eingezahlt, oder werden per Lastschrift eingezogen.

Alle Mitglieder und deren Begleitpersonen haben bei der Teilnahme an Veranstaltungen die Verkehrsvorschriften und Gesetze einzuhalten. Dem Funktionspersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen kann vom Veranstalter ein Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Für alle selbst erlittenen und verursachten Schäden haftet, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist, der Teilnehmer.
Hinweise auf Übernachtungsmöglichkeiten seitens des Vereins sind stets unverbindlich. Feste Abmachungen sowie eventuelle Stornierungskosten obliegen dem Teilnehmer.

Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung sind stets einzeln oder in kleinen Gruppen durchzuführen. Kolonnenfahrten unterliegen gesetzlichen Auflagen und sind genehmigungspflichtig.

Begleitpersonen sind vom Mitglied auf Verhaltensweisen im Verein hinzuweisen.

§ 5 MITGLIEDSBEITRÄGE

Bei Aufnahme in den Club wird neben dem Jahresbeitrag eine Aufnahmegebühr fällig. Die Aufnahmegebühr beträgt 40,– Euro.
Im Eintrittsjahr wird eine Verminderung des Jahresbeitrages gewährt:
Eintritt im 1. Quartal 0 %
Eintritt im 2. Quartal 25 %
Eintritt im 3. Quartal 50 %
Eintritt im 4. Quartal 75 %.
Die Aufnahmegebühr entfällt für ehemalige Vereinsmitglieder oder für Vereinsmitglieder, die in einem anderen SLK-Club oder anerkannten Mercedes-Benz-Club Mitglied sind oder waren.
Der Vorstand ist berechtigt, im Einzelfall auf die Berechnung der Aufnahmegebühr zu verzichten, wenn die Aufnahme des neuen Mitgliedes im Interesse des Vereins erwünscht ist
Ehrenmitglieder sind von Beitragspflicht befreit.

Einzelmitgliedschaft:

Der Jahresbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft beträgt 50,00 Euro.

Partnermitgliedschaft:

Bei einer Partnermitgliedschaft kann ein Partner von einem Clubmitglied zu einem verminderten Beitrag Mitglied werden.

Der Partner erhält keine eigene Zeitung.

Das Partnermitglied hat die gleichen Rechte wie ein Einzelmitglied. Für das Partnermitglied entfällt die Aufnahmegebühr.
Der Jahresbeitrag für das Partnermitglied beträgt 25,00 Euro.
Sonderbeiträge:

Der Club ist berechtigt Sonderbeiträge zu erheben.
Ausfahrtsgebühr:

Mitglieder zahlen 5,– Euro pro Person und Ausfahrt. Nichtmitglieder zahlen 30,– Euro pro Person und Ausfahrt